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Investitionen in Gebäude, die nicht selbständig bewertbar sind, teilen steuerlich das Schicksal des Gebäudes und werden mit der Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. Ist eine Investition selbständig bewertbar, so hat sie eine eigene Nutzungsdauer (die meist kürzer ist, als jene des Gebäudes). Ist ein Wirtschaftsgut mit einem Gebäude derart verbunden, dass es ohne Verletzung seiner Substanz nicht an einen anderen Ort versetzt werden kann, ist es als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen – damit teilt es steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage. Die Finanzverwaltung hat nun kürzlich die Liste der Beispiele für nicht selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen aktualisiert (Neuerungen in Fettdruck):
Beispiele für selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen sind:
Stand: 12. Jänner 2010 |
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